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   BFH, 04.08.1960 - IV 85/59   

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BFH, 04.08.1960 - IV 85/59 (https://dejure.org/1960,10938)
BFH, Entscheidung vom 04.08.1960 - IV 85/59 (https://dejure.org/1960,10938)
BFH, Entscheidung vom 04. August 1960 - IV 85/59 (https://dejure.org/1960,10938)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 05.02.1970 - IV 186/64

    Voraussetzungen für die gewinnmindernde Behandlung von Verlusten aus einer

    Gerade bei Bürgschaften muß gefordert werden, daß sich der Steuerpflichtige von Anfang an für die betriebliche oder die private Sphäre entscheidet (vgl. BFH-Entscheidung IV 85/59 vom 4. August 1960, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz, Rechtsspruch 238).
  • BFH, 15.07.1966 - IV 52/63

    Betriebliche Verluste aus Darlehnshingaben und Bürgschaftsübernahmen im Fall der

    Die Fälle der Urteile des erkennenden Senats IV 85/59 vom 4. August 1960, Steuerrechtsprechung in Karteiform -- StRK --, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 238; IV 287/60 U vom 12. Dezember 1963, BFH 79, 184, BStBl III 1964, 299, die gegen die rechtliche Beurteilung des FG sprechen könnten, lagen insoweit anders.
  • BFH, 12.12.1963 - IV 287/60 U
    Da ein vorsichtig abwägender Kaufmann bei dieser Sachlage aus betrieblichen Erwägungen keine weiteren Mittel mehr zur Verfügung gestellt hätte, muß angenommen werden, daß für den Bf. die Interessen des Vaters entscheidend waren und daß damit ein privater Vorgang vorlag (vgl. Urteil, des Bundesfinanzhofs IV 85/59 vom 4. August 1960, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz , § 5, Rechtsspruch 238).
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